PEFC-ZERTIFIZIERUNG
Unsere Forstbetriebsgemeinschaft ist PEFC-zertifiert, was für eine vorbildliche und nachhaltige Waldbewirtschaftung steht. PEFC ist eine englische Abkürzung und bedeutet "Programm for the Endorsement of Forest Certification Schemes". Auf deutsch heißt das soviel wie "Ein Programm für die Bestätigung von nachhaltig wirtschaftenden zertifizierten Forstbetrieben". Durch unsere PEFC-Zertifizierung richten wir uns als Waldbesitzer nach folgenden Eckpunkten:
1. Einhaltung von Gesetzen:
- international geltende Ankommen (z.B.Kyoto-Protokoll etc.)
- relevante Bundes- und Landesgesetze (z.B. Thüringer Waldgesetz)
- vertragliche Verpflichtungen (z.B. Tarifvertrag)
2. Erhalt und Verbesserung forstlicher Ressourcen:
- Wald nachhaltig bewirtschaften
- vorrausschauend planen mit Hilfe von Betriebsplänen
- Bestände nicht unter 40% Bestockung bringen, ansonsten Verjüngung einleiten
- nur behördlich genehmigte Rodungen
3. Gesundheit und Vitalität des Waldes:
- Methoden des integrierten Waldschutzes
- chemische Mittel nur als letzte Wahl
- Bodenschutzkalkung nur nach Gutachten
- keine Düngung zur Ertragssteigerung
- kein flächiges Befahren, Befahrung max. begrenzen
- dauerhaftes Rückegassennetz
- Rückegassen nicht beschädigen
- Vermeidung von Fäll- und Rückeschäden
4. Produktionsfunktion der Wälder:
- auf hohe Wertschöpfung hinarbeiten
- hohe Holzqualitäten erzeugen
- produktorientierte Bewirtschaftung
- angemessene Waldpflege
- keine Endnutzung nicht erntereifer Bestände
- bedarfsgerechte Erschließung des Waldes
- Bodenversiegelung nur aus zwingenden Gründen
- keine Vollbaumnutzung auf nährstoffarmen Böden
5. Biologische Vielfalt:
- Mischbestände aufbauen und fördern
- standortsgerechte Baumarten
- natürliche Waldgesellschaften fördern
- Fremdländer nur einbringen wenn Einheimische nicht beeinträchtigt werden
- Förderung seltener Baum- und Straucharten
- richtige Pflanzen-Herkünfte einhalten
- Saat- und Pflanzgut nur mit überprüfbarer Herkunft
- keine gentechnisch veränderte Organismen
- angepasste Verjüngungsverfahren
- Vorrang der Naturverjüngung
- Unterlassung von Kahlschlägen
- Rücksicht bei Schutzgebieten und gefährdeten Arten
- Erhalt von Totholz und Höhlenbäumen als Teil des Betriebsplans
- angepasste Wildbestände
6. Schutzfunktion des Waldes:
- Berücksichtigung der Schutzfunktionen (Wasser-, Boden-, Klima-, Immissions-, Lawinen- und Sichtschutz-Funktionen)
- keine Beeinträchtigung von Gewässern
- keine neuen Entwässerungseinrichtungen
- nicht flächig in den Mineralboden eingreifen
- biologische abbaubare Kettenöle und Hydraulikflüssigkeiten
- Notfall-Öl-Havarie-Sets auf Maschinen mitführen
7. Sozio-Ökonomische-Funktion des Waldes:
- angepasster Bestand von Fachpersonal
- private Brennholz-Selbstwerber nur mit Motorsägenschein
- nur zertifizierte Forstunternehmer
- nur qualifizierte Forstunternehmer
- Einhaltung der Unfallverhütungsvorschhriften
- Verwendung von Sonderkraftstoffen
- regelmäßige Aus- und Fortbildung
- Einhaltung von Tarifverträgen
- freier Zutritt zum Wald
- Rücksicht auf besondere historische, religiöse oder kulturelle Standorte